Wohngebäude-KapitelEnergieausweis

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Sie bei Neu-Vermietung oder Verkauf einer Wohn-, Gewerbe- oder Industrieimmobilie einen Energieausweis vorlegen müssen.

Energieausweis bedarfsorientiert:
Ein bedarfsorientierter Energieausweis kann für jedes Gebäude ausgestellt werden. Ihr Wohngebäude wird detailliert aufgenommen und anhand gültiger Pläne wird das Gesamtenergieniveau berechnet. Darauf aufbauend werden zwei Modernisierungsvarianten erstellt, die eine grobe Abschätzung des energetischen Zustandes der Immobilie zulassen.

Energieausweis verbrauchsorientiert:
Schnell und kostengünstig erhalten Sie bei mir einen verbrauchsorientierten Energieausweis, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • mindestens 5 Wohneinheiten,
  • Bauantrag nach dem 31.10.1977 erfolgt,
  • es müssen für volle drei aufeinanderfolgende Jahre nachweisbare Heizkostenabrechnungen vorliegen,
  • Pläne und Fotos zur Gebäudeansicht vorhanden,
  • es darf kein Kaminofen vorhanden sein.

Für eine Industrie- oder Gewerbeimmobile kann immer, wenn Pläne und Verbrauchsdaten vorliegen, ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden.